AGB — 2026-09-25-4
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Archivierte Fassung 2026-09-25-4 · Stand: 25.09.2026
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Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (AGB) — StreamTik Interactive
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich und Anbieter
- Verkäufer, Zahlung und Rechnung
- Vertragsschluss, Konto und Bereitstellung
- Umfang und persönliche Nutzung des Abonnements
- Preise, Laufzeiten, Verlängerung und Testphase
- Kündigung, Widerruf und Rückerstattungen
- Kontolöschung
- EULA, Lizenz, Geräte und gleichzeitige Nutzung
- Eigene Inhalte und Speicherung nach Vertragsende
- Technische Voraussetzungen und Aktualisierungen
- Verfügbarkeit, Drittplattformen und Produktänderungen
- Unzulässige Nutzung und Sperrung
- Support
- Mängelrechte und Haftung
- Änderungen dieser Bedingungen
- Datenschutz, Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung und Sprache
1) Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Produkte und Dienste der StreamTik Interactive UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „StreamTik“.
Die vollständigen Anbieter- und Kontaktangaben finden Sie im Impressum.
Diese Bedingungen gelten für alle von StreamTik im Rahmen eines Abonnements angebotenen Spiele, Tools, Softwareanwendungen, Mods, Webanwendungen, Cloud- und Serverfunktionen sowie zugehörigen Leistungen, nachfolgend gemeinsam „StreamTik-Produkte“.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gelten abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nur, wenn StreamTik ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
StreamTik ist ein eigenständiges Angebot der StreamTik Interactive UG (haftungsbeschränkt) und weder Bestandteil von TikTok noch von TikTok betrieben, unterstützt oder autorisiert. TikTok ist eine Marke ihrer jeweiligen Inhaber.
2) Verkäufer, Zahlung und Rechnung
Kostenpflichtige StreamTik-Abonnements verkauft StreamTik im eigenen Namen.
Der Kauf- und Zahlungsvertrag wird zwischen Ihnen und StreamTik geschlossen. Verkäufer und Vertragspartner ist die StreamTik Interactive UG (haftungsbeschränkt); die Rechnung stellt StreamTik aus.
Die Zahlung wickelt der Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (Irland) ab. Stripe ist weder Verkäufer noch Ihr Vertragspartner für die StreamTik-Leistung. Kündigungen, Widerrufserklärungen und Erstattungswünsche richten Sie an StreamTik, nicht an Stripe.
StreamTik entwickelt und betreibt die StreamTik-Produkte. Der Kaufvertrag über ein StreamTik-Abonnement besteht mit StreamTik als Verkäufer. Diese Bedingungen regeln den Kauf, die Nutzung und die Lizenz des Produkts, insbesondere Produktzugang, Konto, Bereitstellung und zulässige Nutzung. Das Entgelt für das Abonnement schulden Sie StreamTik; StreamTik verarbeitet personenbezogene Daten, um Ihnen das Produkt bereitzustellen, die Zahlung abzuwickeln und um gesetzliche Pflichten zu erfüllen.
Für die Lizenzierung und Nutzung der StreamTik-Produkte gilt zusätzlich der Endnutzer-Lizenzvertrag von StreamTik („EULA“). Widersprechen sich diese Bedingungen und die EULA, gehen diese Bedingungen vor.
3) Vertragsschluss, Konto und Bereitstellung
Vor dem Kauf werden Ihnen diese Bedingungen, die EULA und die erforderlichen Zustimmungsinformationen zur Verfügung gestellt.
Der Kaufvertrag kommt mit StreamTik zustande, sobald Sie den erforderlichen Bedingungen zustimmen, die Transaktion oder kostenlose Testphase erfolgreich eingerichtet wurde und StreamTik den Produktzugang freischaltet. Ein zweiter entgeltlicher Vertrag entsteht dadurch nicht; diese Bedingungen regeln Kauf, Nutzung und Lizenz in einem Vertragsverhältnis.
Beim Kauf wird anhand der im Checkout angegebenen E-Mail-Adresse automatisch ein StreamTik-Konto eingerichtet. Diese E-Mail-Adresse muss richtig und dauerhaft erreichbar sein.
Die Anmeldung auf der Website erfolgt über einen per E-Mail versendeten Anmeldelink. Für die Nutzung des Launchers wird ein persönlicher Lizenzschlüssel bereitgestellt.
Der Zugang wird nach erfolgreichem Abschluss des Kaufs grundsätzlich unmittelbar bereitgestellt. Kurzzeitige technische Verarbeitungs- und Zustellzeiten bleiben möglich.
Personen mit beschränkter Geschäftsfähigkeit dürfen ein Abonnement nur mit der gesetzlich erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter abschließen.
4) Umfang und persönliche Nutzung des Abonnements
Ein aktives StreamTik-Abonnement gewährt während seiner Laufzeit Zugang zu allen Spielen und Tools, die StreamTik zum jeweiligen Zeitpunkt als Bestandteil des Abonnements anbietet.
Der konkrete Produktbestand kann sich während der Vertragslaufzeit verändern. Für Änderungen und Einstellungen gelten Abschnitt 11 und die zwingenden gesetzlichen Rechte.
Das Abonnement darf privat und gewerblich genutzt werden, insbesondere für eigene, auch monetarisierte Streams und Inhalte.
Jedes Abonnement führt zu einer Lizenz, und jede erworbene Lizenz ist einem einzelnen Nutzer zugeordnet; Nutzer ist die eine natürliche Person, die die Lizenz verwendet. Dies gilt auch dann, wenn Vertragspartner oder Rechnungsempfänger ein Unternehmen oder eine sonstige Organisation ist oder wenn ein Unternehmen oder eine sonstige Organisation Inhaber des Kontos ist. Für jeden weiteren Nutzer ist eine eigene Lizenz erforderlich; mit dem Kauf einer einzelnen Lizenz kann ein Unternehmen also nicht mehreren Beschäftigten Zugriff gewähren. Eine gemeinsame Nutzung durch Familienangehörige, Teammitglieder, Beschäftigte oder andere Dritte ist nicht gestattet. Diese Regel gilt für Verbraucher und Unternehmer gleich; die Begriffe Nutzer, Konto, Gerät und aktive Sitzung erläutert Abschnitt 8.
StreamTik stellt keine Spiele, Plattformlizenzen oder Programme von Drittanbietern bereit. Wer einen StreamTik-Mod für ein fremdes Spiel verwendet, muss dieses Spiel selbst rechtmäßig besitzen und die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen.
5) Preise, Laufzeiten, Verlängerung und Testphase
StreamTik bietet Abonnements mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Monat, sechs Monaten oder zwölf Monaten an; abgerechnet wird bei allen Abonnements monatlich. Maßgeblich sind die vor dem Kauf im Checkout angezeigten Preise, Steuern, Währungen und Abrechnungszeiträume.
Bei allen Verträgen läuft das Abonnement zunächst für die bei Vertragsschluss vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Mindestvertragslaufzeit ist der im Checkout gewählte Zeitraum von einem Monat, sechs Monaten oder zwölf Monaten.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden. Eine erneute Bindung für einen festen Zeitraum tritt nicht ein.
Der Abrechnungszeitraum beträgt von Beginn an einen Monat, auch während der Mindestvertragslaufzeit. Der je Monat fällige Preis richtet sich nach der bei Vertragsschluss gewählten Mindestvertragslaufzeit; nach deren Ablauf gilt er unverändert weiter, soweit der Kunde nicht nach diesem Abschnitt einem geänderten Preis zugestimmt hat.
Das monatliche Abonnement enthält eine kostenlose Testphase von sieben Tagen. Die kostenlose Testphase kann nur einmal pro Person in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf eine weitere kostenlose Testphase besteht nicht.
Wird das Monatsabonnement nicht vor Ablauf der Testphase gekündigt, wird es anschließend automatisch zu dem vor Beginn der Testphase angezeigten Preis kostenpflichtig fortgeführt. Mit dem Beginn der Kostenpflicht beginnt die Mindestvertragslaufzeit von einem Monat; danach gelten die Absätze zur Verlängerung auf unbestimmte Zeit.
Der beim Kauf vereinbarte Preis gilt für die gesamte Vertragsdauer, auch für die Zeit nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, solange der Kunde keinem geänderten Preis nach diesem Abschnitt zugestimmt hat. Eine einseitige Erhöhung dieses Preises durch StreamTik lassen diese Bedingungen nicht zu. Eine automatische Anpassung des Preises, etwa an einen Index oder an veränderte Kosten, enthalten diese Bedingungen ebenfalls nicht.
Ein geänderter Preis wird für ein bestehendes Vertragsverhältnis nur wirksam, wenn der Kunde ihm ausdrücklich in Textform zustimmt. Eine Preisänderung ist eine Änderung nach Abschnitt 15, Kategorie C; das Schweigen des Kunden gilt dort nicht als Zustimmung. Stimmt der Kunde nicht zu oder antwortet er nicht, bleibt es bei dem vereinbarten Preis, und das Vertragsverhältnis läuft zu diesem Preis weiter.
Statt einer Preisänderung kann StreamTik das Vertragsverhältnis ordentlich kündigen und dem Kunden ein neues Angebot zu geänderten Preisen machen. Eine Kündigung durch StreamTik wirkt frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und nach deren Ablauf mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats; im Übrigen gilt Abschnitt 6. Eine solche Kündigung stützt StreamTik nicht darauf, dass ein einzelner Kunde einer Änderung nach Abschnitt 15, Kategorie C, nicht zugestimmt hat; der entsprechende Satz in Abschnitt 15 bleibt unberührt.
Preisänderungen gelten nicht rückwirkend für bereits bezahlte Zeiträume. Bittet StreamTik um die Zustimmung zu einem geänderten Preis, informiert StreamTik den Kunden mindestens 30 Tage vor dem Termin, zu dem der geänderte Preis gelten soll, in Textform, in der Regel per E-Mail an die Konto-Adresse. Die Information unterrichtet den Kunden; wirksam wird der geänderte Preis erst mit seiner Zustimmung.
Diese Regeln gelten für Verbraucher und Unternehmer gleich. Gegenüber Unternehmern nimmt StreamTik keine weitergehende Möglichkeit zur Preisänderung in Anspruch.
6) Kündigung, Widerruf und Rückerstattungen
Sie können das Abonnement jederzeit im StreamTik-Konto oder über den auf der StreamTik-Website bereitgestellten Kündigungsweg kündigen.
Die Kündigung wird sofort entgegengenommen. Wird während der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, endet der Vertrag mit deren Ablauf. Wird nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, endet der Vertrag mit Ablauf des laufenden Abrechnungsmonats; danach wird kein weiterer Betrag abgebucht.
Bis zum Vertragsende bleibt der Produktzugang bestehen, und bereits bezahlte Zeit bleibt nutzbar. Für den laufenden Abrechnungszeitraum wird nicht anteilig erstattet, soweit keine gesetzlichen Ansprüche bestehen. Danach werden Lizenz und kostenpflichtige Funktionen gesperrt. Die Speicherung eigener Inhalte richtet sich nach Abschnitt 9.
Verbrauchern stehen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Der Widerruf ist gegenüber StreamTik als Verkäufer zu erklären; dafür stellt StreamTik das Widerrufsformular unter https://streamtik.io/de/withdraw/ bereit. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und den beim Checkout eingeholten Erklärungen zum Beginn der Bereitstellung.
Kaufbezogene Rückerstattungen veranlasst StreamTik; ausgeführt werden sie über den Zahlungsdienstleister auf das für die Zahlung verwendete Zahlungsmittel. Über die gesetzlichen Ansprüche hinaus gewährt StreamTik keine freiwilligen Rückerstattungen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
7) Kontolöschung
Sie können Ihr StreamTik-Konto über die im Konto bereitgestellte Funktion selbst löschen. Die Löschung muss über den an die Konto-E-Mail-Adresse gesendeten Bestätigungsweg bestätigt werden.
Die bestätigte Kontolöschung unterscheidet sich von einer normalen Kündigung: Sie beendet das StreamTik-Konto, das Abonnement, die Lizenz und den Produktzugang sofort. Gerätebindungen und aktive Sitzungen werden aufgehoben und die dem Konto zugeordneten eigenen Inhalte werden ohne die Aufbewahrungsfrist nach Abschnitt 9 gelöscht.
Die Kontolöschung ist nicht rückgängig zu machen. Bereits bezahlte Resttage werden nicht erstattet, soweit keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche bestehen.
Daten, die StreamTik aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten weiter speichern muss, werden nicht vorzeitig gelöscht. Sie werden, soweit möglich, vom gelöschten Konto getrennt oder anonymisiert und nur für den jeweiligen gesetzlichen Zweck aufbewahrt.
8) EULA, Lizenz, Geräte und gleichzeitige Nutzung
Die für alle StreamTik-Produkte geltende EULA enthält die näheren Regeln zu Nutzungsrechten, Software, Mods, eigenen Inhalten und technischen Schutzmaßnahmen. Sie wird im Checkout angenommen.
Diese Bedingungen und die EULA verwenden vier Begriffe in derselben Bedeutung. Nutzer ist die eine natürliche Person, die die Lizenz verwendet. Konto ist der Zugang bei StreamTik, der auf eine E-Mail-Adresse lautet; auf ein Konto können eine oder mehrere Lizenzen lauten, und auch bei einem Firmenkonto bleibt jede einzelne Lizenz einem einzelnen Nutzer zugeordnet. Gerät ist ein Rechner, auf dem die Software mit dem Lizenzschlüssel aktiviert ist; je Lizenz können bis zu zwei Geräte aktiviert sein, soweit die Lizenz keine andere Zahl ausweist. Aktive Sitzung ist die laufende Nutzung eines Spiels oder Tools mit einer Lizenz auf einem Gerät; je Lizenz läuft gleichzeitig eine aktive Sitzung.
Die Lizenz berechtigt den Nutzer, dem sie zugeordnet ist, zur privaten und gewerblichen Nutzung der StreamTik-Produkte im in der EULA beschriebenen Umfang. Sie wird für die Dauer des aktiven Abonnements eingeräumt und ist nicht übertragbar; die Einzelheiten dazu stehen in Ziffer 3.1 und Abschnitt 5 der EULA.
Eine Lizenz kann auf bis zu zwei Geräten aktiviert werden, soweit die Lizenz keine andere Zahl ausweist. Zwischen diesen Geräten kann der Nutzer wechseln, ohne dass StreamTik dabei mitwirken muss. Soll ein weiteres Gerät gebunden werden, obwohl beide Plätze belegt sind, wird die Aktivierung abgelehnt; in diesem Fall kann der Support eine bestehende Gerätebindung lösen. Die Gerätebindungen lassen sich nicht im StreamTik-Konto selbst lösen; das Konto zeigt die gebundenen Geräte an.
Mit einer Lizenz läuft gleichzeitig eine aktive Sitzung. Wird ein Spiel oder Tool auf dem zweiten Gerät gestartet, während auf dem ersten Gerät noch eine Sitzung läuft, wird dieser Start abgelehnt. Die Sitzung auf dem ersten Gerät läuft weiter, bis sie beendet wird oder bis sich das Spiel oder Tool dort 180 Sekunden lang nicht mehr meldet; danach ist der Start auf dem anderen Gerät ohne weiteres Zutun möglich.
Die Weitergabe des Kontos, des Lizenzschlüssels oder des Produktzugangs an andere Personen ist nicht gestattet.
9) Eigene Inhalte und Speicherung nach Vertragsende
Sie behalten die Rechte an den von Ihnen eingebrachten oder mit StreamTik erstellten Inhalten, Dateien, Sounds, Bildern, Overlays und Konfigurationen.
Sie räumen StreamTik nur die Rechte ein, die technisch erforderlich sind, um diese Inhalte für Sie zu speichern, zu verarbeiten und innerhalb der StreamTik-Produkte bereitzustellen.
Kundeneigene Inhalte und Konfigurationen werden auf der von StreamTik genutzten Cloudflare-Infrastruktur gespeichert.
Nach dem Ende eines gewöhnlich gekündigten oder abgelaufenen Abonnements bleiben die gespeicherten Inhalte erhalten, solange Ihr Konto besteht. Schließen Sie erneut ein wirksames Abonnement für dasselbe Konto ab, können Sie mit den vorhandenen Inhalten weiterarbeiten.
StreamTik behält sich vor, die gespeicherten Inhalte eines Kontos zu löschen, dessen Abonnement seit mindestens 90 Tagen beendet ist. Vor einer solchen Löschung informiert StreamTik Sie rechtzeitig per E-Mail an die Konto-Adresse; danach können die Inhalte nicht wiederhergestellt werden. Eine feste Löschfrist ist damit nicht zugesagt.
Bei einer ausdrücklich bestätigten Kontolöschung gilt dieser Vorbehalt nicht; in diesem Fall werden die gespeicherten Inhalte nach Abschnitt 7 sofort gelöscht.
Sie sind dafür verantwortlich, eigene Inhalte und Konfigurationen, soweit technisch möglich, zusätzlich selbst zu sichern.
10) Technische Voraussetzungen und Aktualisierungen
Für die Nutzung sind die technischen Voraussetzungen erforderlich, die bei Vertragsschluss beim jeweiligen Produkt angegeben sind (insbesondere Betriebssystem, Streaming-Software, Internetverbindung und der StreamTik Launcher). Spätere Änderungen dieser Voraussetzungen richten sich nach Abschnitt 11 und den gesetzlichen Vorschriften über Änderungen digitaler Produkte.
Bereitgestellte Aktualisierungen werden selbsttätig über den StreamTik Launcher eingespielt, wenn der Nutzer ihn startet und eine Internetverbindung besteht. Ohne eine erforderliche Aktualisierung kann der Zugriff auf Spiele, Tools oder andere Funktionen gesperrt oder technisch unmöglich sein. StreamTik informiert über bereitgestellte Aktualisierungen und über die Folgen, wenn sie nicht installiert werden. Installiert ein Verbraucher eine bereitgestellte Aktualisierung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, etwa weil er den StreamTik Launcher nicht startet, gilt § 327f Abs. 2 BGB.
Während der Laufzeit des Abonnements stellt StreamTik die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen bereit. Zwingende gesetzliche Aktualisierungspflichten bleiben unberührt.
Ältere Produktversionen müssen nicht dauerhaft unterstützt werden, wenn StreamTik eine aktuelle Version ohne zusätzliche Kosten bereitstellt und die weitere Nutzung der älteren Version aus Sicherheits-, Kompatibilitäts- oder Betriebsgründen nicht vertretbar ist.
11) Verfügbarkeit, Drittplattformen und Produktänderungen
StreamTik schuldet über die gesetzlichen Anforderungen hinaus keine ununterbrochene Verfügbarkeit und keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, höhere Gewalt und Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs von StreamTik können die Nutzung vorübergehend beeinträchtigen.
Bestimmte StreamTik-Produkte arbeiten mit Drittplattformen oder fremder Software zusammen, insbesondere TikTok LIVE, OBS beziehungsweise Streaming-Software sowie den Spielen, für die StreamTik Mods bereitstellt.
Eigene StreamTik-Spiele können unabhängig von solchen fremden Spielen nutzbar sein. Mods und plattformgebundene Tools können dagegen ohne die jeweilige Drittplattform oder das jeweilige Spiel nicht oder nur eingeschränkt funktionieren.
StreamTik hat keinen Einfluss darauf, ob Drittanbieter ihre Schnittstellen, Signierungsverfahren, technischen Anforderungen, Bedingungen oder Dienste ändern oder einstellen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere die Mängelrechte von Verbrauchern, bleiben unberührt.
Für das Zusammenwirken mit TikTok gilt:
- Ist TikTok oder TikTok LIVE ganz oder teilweise nicht erreichbar, stehen die Funktionen, die Ereignisse aus TikTok LIVE benötigen, für diese Zeit nicht zur Verfügung; Funktionen, die davon unabhängig sind, bleiben nutzbar.
- Ändert TikTok oder ein anderer Anbieter, über den die Verbindung zu TikTok hergestellt wird, seine Schnittstellen oder technischen Verfahren, passt StreamTik die StreamTik-Produkte im Rahmen der Aktualisierungen nach Abschnitt 10 an, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist.
- Sperrt oder beschränkt TikTok das TikTok-Konto oder den LIVE-Zugang des Kunden, liegt das außerhalb des Einflusses von StreamTik; das Abonnement läuft unverändert weiter und kann nach Abschnitt 6 gekündigt werden.
- Baut TikTok eigene Funktionen um oder stellt es sie ein, richtet sich eine dadurch erforderliche Anpassung nach Abschnitt 10; ändert StreamTik aus diesem Anlass darüber hinaus selbst die StreamTik-Produkte, gelten die fünf Voraussetzungen dieses Abschnitts.
- Für die eigene Software von StreamTik, also Launcher, Overlay-Editor, Spiele, Mods und Tools, ist StreamTik nach diesen Bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich, auch soweit sie Ereignisse aus TikTok LIVE verarbeitet.
- Dasselbe gilt für die eigenen Cloud-Dienste von StreamTik, insbesondere Konto, Lizenzprüfung, Speicherung der Konfigurationen und Weiterleitung der Live-Ereignisse; von StreamTik beauftragte Dienstleister, etwa der Betreiber der Cloud-Infrastruktur, sind keine Drittplattform im Sinne dieses Abschnitts.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere die Mängelrechte von Verbrauchern, und Abschnitt 14 bleiben unberührt.
Aktualisierungen und sonstige Maßnahmen, die die Vertragsmäßigkeit der StreamTik-Produkte aufrechterhalten, richten sich nach Abschnitt 10. Änderungen, die über dieses Maß hinausgehen, darf StreamTik nur unter den folgenden fünf Voraussetzungen und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über Änderungen digitaler Produkte, insbesondere § 327r BGB, vornehmen. StreamTik wendet diese Voraussetzungen auf alle Kunden gleich an, also auch gegenüber Unternehmern.
Erste Voraussetzung: Diese Bedingungen räumen StreamTik die Möglichkeit ein, StreamTik-Produkte und einzelne Funktionen zu ändern, zu ersetzen oder einzustellen, und nennen dafür die triftigen Gründe. Triftiger Grund ist allein ein technischer Grund, ein sicherheitsbezogener Grund, ein rechtlicher Grund oder eine Änderung einer Drittplattform beziehungsweise fremder Software, mit der ein StreamTik-Produkt zusammenarbeitet. Andere Gründe berechtigen StreamTik nicht zu einer Änderung.
Zweite Voraussetzung: Die konkrete Änderung beruht auf einem dieser triftigen Gründe. Den Grund nennt StreamTik in der Information nach der vierten Voraussetzung. Der Wunsch, den Leistungsumfang zugunsten von StreamTik zu verringern, ist kein triftiger Grund.
Dritte Voraussetzung: Dem Kunden entstehen durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten. Das vereinbarte Entgelt bleibt unberührt; für Preisänderungen gilt Abschnitt 5. Ein geänderter Preis wird nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden wirksam (Abschnitt 15, Kategorie C).
Vierte Voraussetzung: StreamTik informiert den Kunden klar und verständlich über die Änderung. Die Information nennt die Merkmale der Änderung, ihren Zeitpunkt und die Rechte des Kunden nach der fünften Voraussetzung. Beeinträchtigt die Änderung die Zugriffsmöglichkeit auf ein StreamTik-Produkt oder dessen Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, informiert StreamTik den Kunden zusätzlich mittels eines dauerhaften Datenträgers, in der Regel per E-Mail an die Konto-Adresse, innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung, und zwar mindestens 30 Tage vorher.
Fünfte Voraussetzung: Beeinträchtigt die Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden (§ 327r Absatz 3 BGB). Die Frist beginnt mit dem Zugang der Information nach der vierten Voraussetzung; erfolgt die Änderung erst nach diesem Zugang, beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt der Änderung. Diese Beendigung ist nur in zwei Fällen ausgeschlossen: wenn die Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit oder der Nutzbarkeit nur unerheblich ist oder wenn dem Kunden die Zugriffsmöglichkeit auf das unveränderte Produkt und dessen Nutzbarkeit ohne zusätzliche Kosten erhalten bleiben (§ 327r Absatz 4 BGB). Die Beendigung erklärt der Kunde gegenüber StreamTik; die Wege dafür nennt Abschnitt 6. Bereits gezahlte Entgelte für Zeiträume nach der Beendigung erstattet StreamTik nach den gesetzlichen Vorschriften.
Muss StreamTik unverzüglich handeln, um die Vertragsmäßigkeit eines StreamTik-Produkts aufrechtzuerhalten, eine akute Sicherheitsgefahr abzuwenden oder eine zwingende rechtliche Vorgabe zu erfüllen, kann die dafür erforderliche Maßnahme ohne Einhaltung der 30-Tage-Frist erfolgen. Das gilt nur für Maßnahmen dieses Zwecks und nur in dem dafür erforderlichen Umfang. StreamTik informiert die betroffenen Kunden dann so früh wie unter den Umständen möglich. Die Rechte des Kunden nach der fünften Voraussetzung bleiben unberührt; beeinträchtigt die Maßnahme die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, beginnt die Frist von 30 Tagen mit dem Zugang der nachgeholten Information.
Entfällt eine Funktion allein deshalb, weil ein Drittanbieter seine Schnittstelle, sein Signierungsverfahren, seine Bedingungen oder seinen Dienst ändert oder einstellt, liegt darin keine Änderung durch StreamTik im Sinne dieses Abschnitts. Für die Folgen gelten Abschnitt 14 und die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte. Nimmt StreamTik aus diesem Anlass selbst eine Änderung der StreamTik-Produkte vor, gelten die fünf Voraussetzungen dieses Abschnitts.
Wird der gesamte StreamTik-Dienst dauerhaft eingestellt, beendet StreamTik weitere Verlängerungen, informiert die Kunden und erstattet bereits gezahlte Beträge für Zeiträume, in denen die geschuldete Leistung nicht mehr bereitgestellt wird, anteilig.
12) Unzulässige Nutzung und Sperrung
Unzulässig sind insbesondere:
- die Weitergabe oder gemeinsame Nutzung von Konto, Lizenzschlüssel oder Produktzugang,
- die Umgehung von Lizenzprüfung, Gerätebindung, Nutzungslimits oder anderen Schutzmaßnahmen,
- automatisierte oder massenhafte Zugriffe außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung,
- die Verbreitung rechtswidriger Inhalte, Schadsoftware oder von Inhalten, an denen die erforderlichen Rechte fehlen,
- die Nutzung der StreamTik-Produkte zur Verletzung von Gesetzen, Rechten Dritter oder verbindlichen Bedingungen verwendeter Drittplattformen sowie
- das Verkaufen, Vermieten, Unterlizenzieren oder sonstige Überlassen der StreamTik-Produkte an Dritte, soweit dies nicht ausdrücklich erlaubt wurde.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der EULA.
StreamTik darf den Produktzugang bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen einschränken oder sperren.
Bei Betrugsverdacht, Angriffen, akuten Sicherheitsgefahren, einer erkennbaren unbefugten Nutzung oder einer schwerwiegenden Umgehung technischer Schutzmaßnahmen darf StreamTik sofort vorläufig sperren. In weniger dringenden Fällen erhält der Nutzer grundsätzlich vorher eine angemessene Gelegenheit, den Verstoß zu beenden.
StreamTik informiert den betroffenen Nutzer über Grund und Umfang der Sperrung, soweit keine Sicherheits-, Rechts- oder Ermittlungsgründe entgegenstehen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
13) Support
StreamTik bietet Support per E-Mail, über das Kontaktformular der Website und über den offiziellen Discord-Kanal an. Die jeweils aktuellen Kontaktwege finden Sie im Impressum beziehungsweise auf der Kontaktseite.
Anfragen werden so schnell wie möglich bearbeitet. Bestimmte Reaktions- oder Bearbeitungszeiten werden nicht zugesichert.
Der Nutzer muss bei der Fehleranalyse in zumutbarem Umfang mitwirken und darf keine Passwörter, vollständigen Lizenzschlüssel oder sonstigen geheimen Zugangsdaten in öffentliche Supportkanäle einstellen.
14) Mängelrechte und Haftung
Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Rechte bei unterbliebener Bereitstellung, bei Mängeln, bei Aktualisierungen und bei Änderungen digitaler Produkte (§§ 327 ff. BGB). Diese Bedingungen schränken sie nicht ein. Für Ansprüche auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die nachstehenden Haftungsregeln.
Ist der Kunde Unternehmer, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Mängel; die besonderen Vorschriften für Verbraucherverträge über digitale Produkte gelten für ihn nicht. Für Ansprüche auf Schadensersatz gelten auch ihm gegenüber die nachstehenden Haftungsregeln.
StreamTik haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Die vorstehenden Haftungsregeln gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von StreamTik.
Störungen, die ausschließlich auf der technischen Umgebung des Nutzers, auf fehlenden Drittprodukten oder auf Ausfällen von Drittplattformen beruhen, die StreamTik nicht zu vertreten hat, begründen keine Schadensersatzhaftung von StreamTik. Die gesetzlichen Mängelrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
15) Änderungen dieser Bedingungen
Für neue Vertragsabschlüsse gilt die jeweils beim Checkout bereitgestellte Fassung dieser Bedingungen.
StreamTik darf diese Bedingungen für bestehende Vertragsverhältnisse nur ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Sachlicher Grund ist allein eine Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung, des Leistungsangebots von StreamTik oder der eingesetzten Technik. Es gilt damit derselbe Katalog wie nach Ziffer 16.1 des Endnutzer-Lizenzvertrags.
Diese Bedingungen unterscheiden für bestehende Vertragsverhältnisse drei Kategorien von Änderungen: Kategorie A (redaktionelle und zwingende gesetzliche Änderungen), Kategorie B (Änderungen der StreamTik-Produkte) und Kategorie C (alle übrigen Änderungen dieser Bedingungen). Welche Kategorie StreamTik in Anspruch nimmt, nennt StreamTik in der Änderungsmitteilung.
Kategorie A: redaktionelle und zwingende gesetzliche Änderungen. Hierunter fallen sprachliche Klarstellungen, die Berichtigung offensichtlicher Fehler, aktualisierte Anbieter- und Kontaktangaben, angepasste Bezeichnungen von Gesetzen, Gerichten, Behörden oder eingesetzten Dienstleistern, Anpassungen, die unmittelbar geltendes Recht oder eine verbindliche behördliche oder gerichtliche Entscheidung verlangt, sowie Änderungen, die allein zugunsten des Kunden wirken. Solche Änderungen setzt StreamTik nach vorheriger Information in Textform zu dem in der Information genannten Datum um; eine gesonderte Zustimmung des Kunden ist dafür nicht erforderlich. Kategorie A ist auf Änderungen begrenzt, die die Rechte des Kunden nicht verschlechtern und die Hauptleistung, den Preis, die Laufzeit und die Pflichten des Kunden unberührt lassen. Ist eine Änderung durch unmittelbar geltendes Recht zwingend zu einem früheren Zeitpunkt umzusetzen, setzt StreamTik sie zu dem rechtlich erforderlichen Zeitpunkt um und informiert darüber so früh wie möglich.
Kategorie B: Änderungen der StreamTik-Produkte. Änderungen an Umfang, Funktionen oder Technik der StreamTik-Produkte richten sich nicht nach diesem Abschnitt, sondern nach Abschnitt 11 und nach den gesetzlichen Regeln für digitale Produkte, insbesondere § 327r BGB. Danach setzt eine solche Änderung einen triftigen Grund voraus, darf dem Kunden keine zusätzlichen Kosten auferlegen und ist ihm klar und verständlich mitzuteilen. Beeinträchtigt sie die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, informiert StreamTik den Kunden vorher nach Abschnitt 11; das gesetzliche Recht, den Vertrag deswegen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Information kostenfrei zu beenden, bleibt unberührt.
Kategorie C: alle übrigen Änderungen dieser Bedingungen. Hierzu gehören insbesondere Änderungen der Hauptleistung, des Preises und der sonstigen Gegenleistung, der Mindestvertragslaufzeit, der Verlängerung oder der Kündigungsregeln, der wesentlichen Nutzungsrechte sowie Änderungen, die dem Kunden erhebliche zusätzliche Pflichten auferlegen oder seine Rechte mehr als nur unerheblich einschränken.
Für Kategorie C gilt: Das Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung. Eine solche Änderung wird für ein bestehendes Vertragsverhältnis nur wirksam, wenn der Kunde ihr ausdrücklich in Textform zustimmt. Stimmt der Kunde nicht zu oder antwortet er nicht, gelten für ihn die bisherigen Bedingungen unverändert fort. StreamTik kündigt den Vertrag nicht allein deshalb, weil der Kunde einer Änderung nach Kategorie C nicht zugestimmt hat. Preisänderungen richten sich nach Abschnitt 5; die Änderungsmöglichkeit nach diesem Abschnitt erlaubt StreamTik keine Preisänderung ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden.
Über Änderungen nach Kategorie A und nach Kategorie C informiert StreamTik den Kunden mindestens 30 Tage vor dem Datum, zu dem die neue Fassung gelten soll, in Textform (zum Beispiel per E-Mail). Die Mitteilung nennt die geänderten Stellen, den sachlichen Grund, die beanspruchte Kategorie und dieses Datum. Bei Kategorie C nennt sie zusätzlich, wie der Kunde zustimmen kann, bis wann er das tun kann und dass ohne seine Zustimmung die bisherigen Bedingungen für ihn fortgelten. Erklärungen des Kunden zu einer Änderung nimmt StreamTik in Textform an [email protected] entgegen.
Die Kündigungsrechte beider Seiten bleiben unberührt; für die ordentliche Kündigung gelten die Abschnitte 5 und 6, für die Kündigung aus wichtigem Grund gilt Abschnitt 6. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Verbraucherrechte, bleiben unberührt.
16) Datenschutz, Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung und Sprache
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von StreamTik.
Setzen Sie StreamTik im Rahmen eines Livestreams ein und werden dabei personenbezogene Daten Ihrer Zuschauer verarbeitet, sind Sie dafür verantwortlich, die gegenüber Ihren Zuschauern anwendbaren datenschutzrechtlichen Informationspflichten zu erfüllen, soweit diese Pflichten nach der jeweiligen datenschutzrechtlichen Rollenverteilung Ihnen obliegen. Das betrifft vor allem das, was Sie in Ihrer Sendung einblenden, und Angaben, die Sie über selbst eingetragene Adressen an eigene Werkzeuge weiterleiten. Ob und in welchem Umfang solche Pflichten Sie treffen, richtet sich nach den Umständen Ihrer Nutzung und nach dem für Sie geltenden Recht.
Diese Bedingungen verlangen dafür nicht, dass Sie einzelne Zuschauer persönlich anschreiben. In welcher Form Sie informieren, bleibt Ihnen überlassen; ein allgemein zugänglicher Hinweis, etwa im Kanalprofil, in der Streambeschreibung oder im Stream selbst, kommt dafür in Betracht.
Über die Verarbeitung, die StreamTik selbst verantwortet, informiert StreamTik in seiner Datenschutzerklärung. Sie beschreibt, welche öffentlich sichtbaren TikTok-Angaben und Interaktionen dabei verarbeitet werden und wie Zuschauer ihre Rechte gegenüber StreamTik ausüben. Zusätzlich stellt StreamTik unter https://streamtik.io/de/zuschauer/ eine kurze Information für Zuschauer bereit, auf die Sie verweisen können; eine Pflicht, gerade diese Seite zu verwenden, besteht nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von StreamTik ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
StreamTik ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Diese Bedingungen können in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt werden. Bei Widersprüchen oder Auslegungsunterschieden ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 25.09.2026