Erstattungen — 2026-09-23
Diese Seite zeigt den Wortlaut, der unter dieser Fassungsnummer galt. Sie wird nicht mehr geändert.
Archivierte Fassung 2026-09-23 · Stand: 23.09.2026
Aktuelle Fassung: zur aktuellen ErstattungsseiteDiese Fassung als PDF
Erstattungen — StreamTik Interactive
Es gilt dein gesetzliches Widerrufsrecht
Als Verbraucher kannst du den Vertrag binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Verkäufer und dein Vertragspartner ist die StreamTik Interactive UG (haftungsbeschränkt); die Zahlung wickelt Stripe als Zahlungsdienstleister ab.
Die Einzelheiten, insbesondere wann das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten vorzeitig erlischt, stehen in der Widerrufsbelehrung. Der Link dorthin steht am Ende dieser Seite.
Darüber hinaus gibt es keine Erstattung
Über die gesetzlichen Ansprüche hinaus gewährt StreamTik keine freiwillige Erstattung.
Bereits bezahlte Tage eines laufenden Abrechnungszeitraums werden bei einer Kündigung nicht erstattet, soweit keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche bestehen.
So erklärst du den Widerruf
Du hast drei Wege, und alle gehen an StreamTik als Verkäufer:
- über das Widerrufsformular unter https://streamtik.io/de/withdraw/, dafür ist keine Anmeldung nötig,
- per E-Mail an [email protected],
- mit dem Muster-Widerrufsformular am Ende der Widerrufsbelehrung.
Nenne dabei die E-Mail-Adresse, mit der du bestellt hast. Zur Wahrung der Frist reicht es, dass du die Erklärung vor Ablauf der vierzehn Tage absendest.
Die Rückzahlung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, das du beim Kauf verwendet hast, und zwar spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang deiner Erklärung.
Was nach einer Erstattung mit deinem Zugang passiert
Mit der Erstattung endet dein Zugang zu den StreamTik-Produkten.
Die Lizenz wird zurückgenommen, und die Software lässt sich danach nicht mehr starten.
Wenn du mit uns nicht weiterkommst
Melde dich zuerst bei uns: [email protected]. Die meisten Fälle klären sich dort in wenigen Tagen.
StreamTik ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Stand: 23.09.2026